Finanzbuchhaltung
Wir bearbeiten nach der gesetzlichen Buchführungspflicht Ihre Geschäftsvorfälle. (§ 6 Ziff. 4 StBerG)
Je nach Wunsch können wir Ihnen ein Paket "schnüren", welches Ihren Erfordernissen entspricht.
Unter anderem
- Sortieren und Kontieren der Belege, Vollständigkeitsprüfung
- Buchen und Bearbeiten der laufenden Geschäftsvorfälle
- Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung
- Mahnwesen
- Vorjahresvergleich
- Anlageverwaltung
- Erstellen von Betriebswirtschaftlichen Auswertungen
- Vorbereitung der Jahresabschlüsse
- Begleitung bei Betriebsprüfungen
- Aufarbeitung von Rückständen vergangener Monate
- Anfertigen von Jahresbuchhaltungen